Andreas Jaeger: Hier meine Gedanken zum Prozess gegen Dennis Stephan

Hier meine Gedanken zum Prozess gegen Dennis Stephan:

 

Hierzulande wird doch völlig unkritisch fast alles sehr schlecht gemacht. Vor allem dadurch, dass ich Halbgeschwister in Schweden und Frankreich habe, die wiederum auch ein sehr viel globaleren Horizont haben, als Gießener, Mainzer und Frankfurter Beamte (Richter, Polizei, StA, Politiker etc.) weiß ich auch, was hier los ist. Übelst stößt mir immer wieder die Diskriminierung aus formalen Gründen auf. Die Ex vom Dennis hat mir ihrer Aussage bewiesen, wie Leute massiv beeinflußt werden, vor allem wenn sie durch eine rein formale Denke anfällig dafür sind. 

Ein Beispiel: Dadurch, dass man ihr sagte, er sei schizophren, war sie absolut negativ vorprogrammiert, was sich in allen Lebensbereichen niederschlägt. Nach der Vernehmung fragte ich sie, ob jemals von ärztlicher Seite ein Drogentest gemacht wurde. Ihre Antwort war, dass sie sich nicht erinnern könne. Auf die Idee, dass das Verhalten von Dennis ein Ergebnis seines Drogen- und Alkoholmißbrauchs sein könnte, ist ihr nicht gekommen.

 

Hoffentlich wird die Hausärztin geladen, die zuerst die Diagnose stellte, diese muss dann diese Frage beantworten. Das will man aber wahrscheinlich nicht, da

 

Der Gutachter zielt auf die gegenteilige Meinung ab: Er scheint die Variante zu favorisieren, dass Dennis sich durch einen Mißbrauch selbst therapiert. Wenn das stimmen würde, müßte man den Nachweis genetisch führen können und natürlich müßten Auffälligkeiten schon vor dem Konsum vorhanden gewesen sein, was anscheinend nicht der Fall ist.

Es gibt aber Kliniken, die sehr weise zuerst Sucht- und Intoxikationsprobleme zuerst betrachten und dann erst eine Diagnose erstellen. Für mich ist das Gericht, Staatanwaltschaft und der Gutachter schon dann als befangen anzusehen, wenn man dieser Fragestellung nicht nachgeht.

Ausdrücklich möchte ich hier nochmal auf die geniale Stellungnahme von ANDREA JACOB verweisen, die aus meiner Sicht die Schuldunfähigkeit wegen kausal Dennis Stephan nicht zurechenbarer Intoxikation o.ä. aufgezeigt hat.

Man kann auch von mangelndem Vorsatz ausgehen, weshalb der Prozess jetzt Rechtsgeschichte schreiben kann….

 

Meine zweite Frage an die Freundin zielte darauf ab, ob sie Dennis jetzt auch als auffällig betrachtet?

 

Dazu wollte sie nichts sagen. Aus meiner Sicht ist jetzt gerade deshalb nicht auffällig, da er keine Medikamente o.ä. nimmt.

 

Manipuliert werden die Zeugen auch dadurch, dass immer zwei Kontrollen für die Zeugen und Prozessbeobachter durchgeführt werden. Bezeichnend ist aber, dass dies nur bei diesem Prozess der Fall ist, auch wenn zur gleichen Zeit ein Prozess gegen zwei Männer stattfindet, die in Friedberg einen Obdachlosen totgetreten haben sollen.

 

Warum bei Dennis Stephan kontrolliert wird und bei den mutmaßlichen Totschlägern nicht, ist sachlich unergründlich! Warum werden den Zuschauern und Dennis Stephan nicht die Feuerzeuge abgenommen? Wo ist der Sinn? Schließlich ist er nicht wegen Totschlags, oder terroristischen Anschläge angeklagt, sondern wegen Brandstiftung in seiner eigenen Wohnung.

 

Warum die Sache immer noch am Landgericht verhandelt wird, und nicht zum Amtsgericht zurückverwiesen ist, wird mir vor dem Hintergrund von Artikel 6 EMRK auch nicht klar?

 

Gruß Andreas Jaeger

Nächster TERMIN:

MORGEN, Freitag, 14.02.2014, 09:30 Uhr

vor dem LG Gießen!!!

Besucher höchst erwünscht!

 

Wer seinen Job nicht tut…

Arbeitsauftrag eines Verfahrensbeistandes

Seinen Arbeitsauftag erhält der Verfahrensbeistand mit dem Eingang der Bestellung vom zuständigen Familiengericht. Seine Bestellung ist von keinem der anderen Beteiligten anfechtbar, das Ermessen des Gerichts bei der Auswahl eines Verfahrensbeistandes ist jedenfalls auf der Grundlage des seit dem 1. September 2009 geltenden Rechts dahin gebunden, dass das Gericht den für den konkreten Fall und das konkrete Kind „… geeigneten …“ Verfahrensbeistand zu bestellen hat. Der Verfahrensbeistand wird vom Gericht deswegen nur auf seine grundsätzliche Eignung überprüft; eine fortlaufende Kontrolle durch das Gericht ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch ist er dem Gericht gegenüber nicht weisungsgebunden, allerdings kann ihm das Gericht weitere, zusätzliche Aufgaben (z.Bsp. Vermittlungbemühungen zur Lösung des elterlichen Konfliktes) übertragen. Der Verfahrensbeistand kann die Arbeits- und Vorgehensweise bis zur mündlichen Verhandlung selbst bestimmen. Dabei sollte er auf bereits vorhandene Berichte oder Schriftstücke zurückgreifen um ökonomisch zu arbeiten.
Anforderung an die Person des Verfahrensbeistandes

Der Verfahrensbeistand muss eine neutrale Grundhaltung einnehmen und dem Kind mit Achtung und Wertschätzung gegenüber treten. Er muss versuchen, eine Vertrauensbasis zwischen sich und dem Kind herzustellen und die erfassten Aussagen auszuwerten und umzusetzen. Es ist von besonderem Vorteil, wenn er über Berufserfahrung aus den Bereichen der Psychologie und der Arbeit mit Familien verfügt. Damit der Minderjährige in seinem individuellen Entwicklungsstand wahrgenommen und seine spezifischen beeinflussenden Faktoren erkannt werden können, benötigt der Verfahrensbeistand ein differenziertes Wissen. Ebenso benötigt er besondere kommunikative Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Er muss feststellen können, was der junge Mensch und Kind in bestimmten Situation vorrangig braucht. Auf Grund von Sprache, Entwicklungsstand, Körperreaktionen und eventuellen Verhaltensauffälligkeiten hat der Verfahrensbeistand die Aufgabe, die tatsächlichen Anliegen der Minderjährigen zu ergründen und offen zu legen. Hierbei ist die Einbeziehung seines sozialen Umfeldes unerlässlich. Bei der Interessenvertretung geht es darum, die Komplexität und die Vielschichtigkeit des familiären Beziehungsgefüges zu erfassen. Dabei spielen die situative Einschätzung und das Erkennen psychodynamischer Prozesse in Familiensystemen eine bedeutsame Rolle. Der Verfahrensbeistand hat das Kind prozesshaft zu begleiten und gangbare Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. In kreativer und kooperativer Weise müssen verbindliche Absprachen getroffen und deren zuverlässige Einhaltung mit Beharrlichkeit überprüft und eingefordert werden. Dabei ist das Augenmerk vor allem auf die neu zu gestaltende Alltagssituation zu richten. Dem Minderjährigen muss zu neuen verlässlichen Lebensbezügen verholfen werden, die ihm Sicherheit bieten.
Aufgabe des Verfahrensbeistandes in einem gerichtlichen Verfahren

Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse während eines gerichtlichen Verfahrens möglichst anschaulich dem Gericht zu übermitteln. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass dem „Kindeswillen“ Gehör verschafft wird und das in besonderen Konfliktfällen Lösungswege überarbeitet werden. Eine weitere Aufgabe besteht darin, dem Minderjährigen über den laufenden Verfahrensstand zu informieren. In diesem Fall muss der Verfahrensbeistand in kindgerechter Sprache und individueller Form ausgerichtet an der Persönlichkeitsstruktur des Minderjährigen informieren und erklären. Weiter hat er die Aufgabe, auf Vorgehensweisen im Verfahren hinzuweisen, die den Interessen des Minderjährigen entgegenstehen.

GENAU EINE STUNDE, war die MADAME da und keine SEKUNDE LÄNGER!

Einlassung noch bevor der Beschluß hier war!

Schreiben Kischkel 0602014 – Namen weg

bisher noch KEINE REAKTION!

Lest selbst, denn hier wird weiter erläutert, wie das Spiel gelaufen ist!

Nach und nach werde ich alles veröffentlichen…. Auch die Vergangenheit!

Warum wohl wurde Liam 2012 in meinen Haushalt übergeben? Schon mal drüber nachgedacht!

Wie kommt ein Mensch nur auf sowas? Wie schräg müssen die Köpfe nur sein? Norbert Hense outet sich!

Gerade eben passiert und echt wahr 😉

Unfassbar, wie kleinkariert junge Menschen heute sind! Das Blocken ist mir ja echt total piep, aber die Behauptung weshalb ist mehr als schräg…. OHNE WEITERE WORTE!

 

: Abrechnung mit der eigenen Partei Berliner Spitzen-Piratin meutert

: Abrechnung mit der eigenen Partei Berliner Spitzen-Piratin meutert

„Ich halte die zunehmende Kluft zwischen dem, was wir propagieren und dem, wie wir uns verhalten, nicht mehr aus“, schreibt sie in ihrem Blog. „Es war schwer genug, diese kognitive Dissonanz, diese Kluft im Wahlkampf aktiv zu überbrücken.“ Von ihren Parteikollegen fordert sie: „Wir müssen unsere Versprechen endlich halten.“

 

Wenn man also mal meinen Beitrag, warum ich bei den Piraten sowas von raus bin, miteinander vergleicht,  fallen Ähnlichkeiten irgendwie dann auf….. Aber ich war ja sooo aggro, nicht wahr 😉

Nochmal für Alle, ich bin raus, wegen … siehe oben! Tropfen für das Überlaufen des Fasses… eben die Anderen Gründe, die zusätzlich so brav geliefert wurden…

Mittlerweile scheint es ja nicht nur 2 Piraten zu geben, die da ihre Problematik mit der Partei und den Unvereinbarkeiten der Programme und des Handelns dazu….

 

So what, shit happens… the live will go on – auch ohne Piratenpartei…. Schade eigentlich