Dieser Artikel beschreibt ganz gut, wie es gelaufen ist, in der Vergangenheit und welche Intentionen herrschen!

Zum Hinweis auf den kommenden Artikel:

Ich habe mich am 04.12.2004 vom Vater der Kinder getrennt und ihn in seine Freiheit entlassen!

Hüte dich vor dem Familienrecht

DIGITAL CAMERAWenn zwei sich streiten…

Diese bekannte Weisheit ist alt, wie sie klug ist. Dass Partner sich im Laufe des Zusammenseins nicht mehr verstehen und eine Beziehung endet, kommt in den besten Familien vor. Entschließt sich einer der Eheleute zur Scheidung oder hegen beide diese Absicht, sollte den Kindern zuliebe auf das Säbelwetzen verzichtet werden. Beiderseits sollte den Kindern zuliebe eine einvernehmliche Trennung angestrebt werden, auch, wenn dies nur schwer möglich erscheint. Nicht nur, dass der Rosenkrieg und der Streit ums Sorgerecht eine sehr hohe emotionale Belastung für alle direkt und indirekt Beteiligten ist, sondern sie birgt auch die Gefahr, dass in der Auseinandersetzung das oft als dritter Elternteil bezeichnete Jugendamt auf den Plan gerufen wird. Dieses ist im Familienrecht sehr häufig involviert, weil es dort die Rechte der Kinder vertreten sollte. Ob dies dann auch immer so der Fall ist, darüber kann man sich angesichts unseres Blogs eine Meinung bilden. Als Trennungseltern hat man vornehmlich die Pflicht, Kinder vor dem Eingriff des Jugendamtes zu schützen.

Die Problematik bei einer Trennung

Eine Trennung ist immer eine persönliche Niederlage und Belastung. Erst recht, wenn die Trennungsabsicht von einem Partner vorangetrieben und in die Wege geleitet wird, während der andere vielleicht zuvor nichts von dem sich anbahnenden Beziehungs-Aus mitbekommen hat. Erfährt der andere Ehepartner von der Trennungsabsicht, fällt dieser womöglich aus allen Wolken, weil aus seiner Sicht die Ehe sich vielleicht sogar noch intakt anfühlte. Doch wo menschliche Gefühle aufeinandertreffen, können sich diese im Laufe der Zeit ändern und dann ist es der ehrliche Weg, Konsequenzen zu ziehen. Besser, als in einer Lebenslüge zu leben – auch, wenn es weh tut. Für den Noch-Ehepartner ist die Ankündigung der Trennung oftmals der Impuls, mit subtilen Mitteln darauf zu reagieren, weil die Trennungsabsicht nicht verstanden, nicht gewollt und nicht akzeptiert werden kann. Doch ganz gleich, was man tut, man kann das Vorhaben des Partners kaum ändern. Natürlich kann auch der Betrug des Ehepartners zur eigenen Trennungsabsicht führen. Auch dann fällt es nachvollziehbar schwer, einen sauberen und fairen Abschluss aus eigener Sicht zuzulassen. Man hat vielleicht noch „eine Rechnung offen“. Die Kinder sind dann häufig das Druckmittel, um dem Noch-Partner eins auszuwischen, ihn unter Druck zu setzen oder ähnliches. Plötzlich werden aus einst sich liebenden Menschen, die zusammen an einem Strang zogen, Feinde und im Krieg um Gefühle, Stolz und Rache wird das Kind zum Streitobjekt bei Trennung und Eheauflösung. Vergessen wird, dass man das, was man liebt, nämlich die Kinder, emotional einer sehr hohen Belastung aussetzt. Und oft übersehen Trennungseltern die Gefahr, dass man dem Jugendamtseingriff Tür und Tor öffnet. Genau jetzt ist es nämlich ein Leichtes für die Kinderschutzbehörde, aktiv zu werden. Weil beide Elternteile im gemeinsamen Streit bereit sind, kein gutes Haar am nunmehr zum Kontrahenten gewordenen Ehepartner zu lassen. Man weiß, man versetzt dem anderen einen gehörigen Seitenhieb und ein Stich ins Herz, wenn das Kind zum Druckmittel gemacht wird. Anstatt die Scheidung als einvernehmliche Trennung zum Wohl und Schutz des Kindes oder der Kinder zu regeln, wird um Sorgerecht, Umgangsrecht und Verbleib des Nachwuchses gestritten auf Teufel komm raus und genau diesen ruft man damit herbei, um sich am Zerfall der Familie zu bereichern. Jede gerichtliche Auseinandersetzung sichert nämlich den Arbeitsplatz von Richtern, Verfahrenspflegern und Jugendamtsmitarbeitern, die sich dazu berufen fühlen, möglichst viel in die Trennung einzugreifen, um das Kind zu schützen. Doch angesichts des Schicksals vieler Trennungskinder und Trennungseltern weiß man, dass ein Kind nicht drei Elternteile braucht, keine Heimunterbringung und auch keine Neubeelterung durch Pflegeeltern, sondern Mutter UND Vater. Auch, wenn die sich nicht mehr lieben und nicht mehr zusammenleben. Gut arrangierte, getrennt lebende Eltern sind immer besser für das Kindeswohl, als die Inobhutnahme durch das Jugendamt. Selbst, wenn dafür ein Elternteil vermeintlich zurückstecken muss. Dies fällt nachvollziehbar schwer. Doch wer sein Kind aufrichtig liebt, wird ihm ein Leben in Freiheit ermöglichen.

Wie gelingt die einvernehmliche Scheidung?

Dort, wo verletzte Gefühle und die wohl größte Enttäuschung zurückbleiben, fällt es schwer, zu akzeptieren. Trennungseltern müssen sich der Kinder zuliebe zusammenreißen und sich zunächst damit abfinden, was nicht zu ändern ist. Anstatt maximal viel Energie in den gegenseitigen Kampf zu stecken, sollte man dem häufig missbräuchlich angewandten Familienrecht ein Schnippchen schlagen. Besorgen Sie sich einen Anwalt, der nicht die Fronten schürt, sondern Ihnen dabei hilft, besonnen eine einvernehmliche Trennung einzuleiten. Wirken Sie darauf hin, dem Partner die Problematik mit dem deutschen Jugendamt zu vermitteln und signalisieren Sie, dass Sie um der Kinder Willen keinesfalls dem Jugendamt eine Chance geben wollen, mit dem eigenen Nachwuchs als Spielball zu agieren. Zeigen Sie, dass Sie ein liebendes und verantwortungsbewusstes Elternteil sind und helfen Sie dem Noch-Partner dabei, auch als solcher zu handeln. Regeln Sie in friedlicher Absicht das Sorgerecht und auch den Umgang. Feilschen Sie nicht um Minuten und Stunden mit dem Kind, denn wenn das Jugendamt erst mit der Regelung betraut wird, kann es schnell passieren, dass Sie oder der Noch-Partner das Kind gar nicht mehr oder nur noch alle paar Monate sehen darf. Somit würde nicht nur der betroffene Elternteil verlieren, sondern im Besonderen auch das Kind einen Elternteil. Und der war schließlich in der Vergangenheit in den meisten Fällen gut für das Kind. Denken Sie immer daran: Trotz einer Scheidung bleibt man Vater und Mutter!

 

QUELLE: http://kinderklau-relaunched.de/trennungskinder/huete-dich-vor-dem-familienrecht-2-204.html

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